Sexueller Missbrauch

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Die beschriebenen Verhaltensauffälligkeiten sind keineswegs Beweise für eine Misshandlungs- oder Vernachlässigungssituation. Sie dienen allenfalls als Hinweise und können selbstverständlich auch andere Ursachen haben. Der behandelnde Arzt sollte allerdings bei diesen Befunden "körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegen das Kind" bzw. "belastende Lebensumstände" in die differenzialdiagnostischen Überlegungen einbeziehen.

Suggestivfragen vermeiden

Sollte es zu einem Gespräch mit dem Kind oder einer Betreuungsperson über den Verdacht auf Misshandlung bzw. Missbrauch kommen, ist für ein eventuell folgendes Strafverfahren vor allem folgendes wichtig: Jede Befragung des Kindes, insbesondere eine suggestive Befragung, kann bezüglich einer späteren Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Kindes äußerst problematisch sein. Deshalb sollte in Ihrem Gespräch alles unterlassen werden, was als Suggestivfrage gewertet werden könnte. Wenn sich das Kind von sich aus mitteilt, so sollten dessen eigene Angaben schriftlich, wenn möglich wörtlich niedergelegt werden.

Sorgfältige Dokumentation notwendig

Das Ergebnis der Untersuchung sollte - auch zur Sicherung von Beweisen für ein etwaiges Strafverfahren - sorgfältig dokumentiert werden. Zu diesem Zweck wird insbesondere auf die Untersuchungsbögen im Download-Bereich hingewiesen