Nachverfolgung der Risikobelastungen, des Vorsorgeverhaltens und der Entwicklung des Kindes


Bei der Nachverfolgung ist darauf zu achten, wie sich die Risikobelastungen auf die frühkindliche Entwicklung auswirken, möglicherweise zu einer zunehmenden Kindeswohlgefährdung führen und wie einer Gefährdung durch eine frühe Unterstützung der Familie und des Kindes bzw. Weiterleitung an geeignete Beratungsstellen vorgebeugt und Belastungen vermindert werden können.

Im Einzelnen wird das besondere Augenmerk auf folgende Punkte gelenkt:

  • Nachverfolgung der Risikobelastungen (Zu- oder Abnahme von Belastungen), Beachtung kritischer Lebensereignisse, wie Erkrankung, Tod von Familienmitgliedern, Trennung des Partners, Wahrnehmung zunehmender Überforderung, z. B. bei alleinstehenden Müttern, mangelnder Unterstützung, mangelnden Kontakten, Betreuung mehrerer Kleinkinder,
  • Beachtung und Nachverfolgung auffälliger Entwicklung und auffälligen Verhaltens im Säuglingsalter, Beachtung des Auftretens riskanter Entwicklungen, wie z. B. Regulationsstörungen, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen,
  • Beachtung und Nachverfolgung chronischer Erkrankungen, insbesondere Infekte der oberen Atemwege, beginnender Behinderungen,
  • Bei Auftauchen von Kindern mit Schrei-, Fütter-, Schlafstörungen und unklaren Verletzungen in der Notfallambulanz, z. B. der Kinderklinik, Beachtung möglicher Risikobelastungen und eines auffälligen Vorsorgeverhaltens, eventuell Rückgriff auf stationäre Befundberichte, Basis-Risikoscreeningbogen in der Geburtshilfe zur Sichtung psychosozial auffälliger Befunde und gesundheitlicher Risikobelastungen,
  • Beratung zum "plötzlichen Kindstod" (Flyer) 15), Schüttelhirntrauma (Flyer) 16),
  • früher Hinweis oder Weiterleitung an eine Schreiambulanz, gegebenenfalls stationäre Aufnahme bei Fütterstörungen,
  • Kooperation mit Koordinatorin im Krankenhaus, den Frühen Hilfen der Jugendhilfe, Clearingstelle,
  • bei Abbrüchen von Kontakten und Therapien Nachhaken und "am Ball bleiben",
  • bei beginnenden Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzeitige Weiterleitung an Frühförderung und Sozialpädiatrisches Zentrum,
  • interdisziplinärer Austausch zwischen Klinik, ärztlicher Praxis, Hebamme, Gesundheitsamt, Jugendhilfe vor oder bei Eintritt einer Kindeswohlgefährdung,
  • bei akuten Zeichen einer Kindeswohlgefährdung Kontakt und Intervention durch das Jugendamt, gegebenenfalls mit Inobhutnahme.