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Empfehlungen zum Umgang mit Kindesmisshandlung

Wohl des Kindes steht im Vordergrund

In der ärztlichen Versorgung steht das Kind im Vordergrund, nicht das Gewaltproblem. Daher ist das ärztliche Handeln primär durch die medizinischen Hilfen motiviert, die dem Kind gegeben werden. Der Gedanke, ein allgemeines Gewaltproblem aufzudecken und zu bekämpfen, sollte nicht die Arbeit in der ärztlichen Praxis bestimmen.

Nicht in Aktionismus verfallen

Der Arzt wird immer parteilich für das Kind eintreten. Deshalb ist das Wohlergehen des Kindes besonders zu berücksichtigen. Dieses Wohl ist aber nicht unbedingt durch die sofortige Herausnahme des Kindes aus seiner Familie herzustellen. Auch wenn Gewalt in der Familie oder in der näheren Umgebung ausgeübt wird, kann dennoch ein Verbleib des Kindes in seinem Umfeld von Vorteil sein. Die Arztpraxis ist nicht ausführendes Organ anderer Stellen.

Eigene Bewertung und Einstellung klären

Der behandelnde Arzt sollte in einem Fall von Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch dem Kind gegenüber immer unbefangen bleiben. Dem Kind soll durch den Arzt und das Praxisteam ein Gefühl der Sicherheit gegeben werden. Auch das Verhalten gegenüber der Begleitperson sollte freundlich sein. Vorwürfe, Vermutungen und Vorurteile gegenüber Erziehungsberechtigten oder ein Dramatisieren des Falles helfen nicht weiter.


Eigene Möglichkeiten und Grenzen kennen

Wenn in einer Familie Gewalt ausgeübt wurde, können an die Arztpraxis hohe Erwartungen gerichtet werden. Insbesondere dann, wenn von Ihnen das Problem direkt angesprochen wurde. Die Bitte um Hilfe kann sowohl vom Kind als auch von der begleitenden Person ausgehen. Hier muss der Arzt seine eigenen Möglichkeiten und Grenzen genau kennen. Das Vertrauen, das dem Arzt entgegengebracht wird, darf nicht durch Versprechen, die später nicht einhalten können, zerstört werden.

Zusammenarbeit mit anderen Hilfeeinrichtungen suchen

Es wird in der Regel nicht möglich sein, den Fall allein zu behandeln und somit das Problem des Kindes und der Familie zu lösen, insbesondere nicht bei Fällen innerfamiliären sexuellen Missbrauchs. Die Zusammenarbeit mit anderen Hilfeeinrichtungen ist erforderlich. Ärzte sollten initiativ tätig werden. Auch wenn der Fall von anderen Professionen versorgt und gegebenenfalls koordiniert wird, sollten Arzt und Praxis weiterhin ihre Kompetenz und ihr Verständnis für das Kind und die Familie einbringen.